1999 trat das Psychotherapeutengesetz in Kraft, das die Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie neu geordnet hat. Es wurde die neue geschützte Berufsbezeichnung des „Psychologischen Psychotherapeuten“ eingeführt, die gleichberechtigt neben die bereits vorher eingeführte geschützte Berufsbezeichnung des „Facharztes für Psychotherapeutische Medizin“ tritt. Beide Gruppen bilden die vom Gesetz anerkannten Psychotherapeuten.
Mit dem Psychotherapeutengesetz wurde auch der „Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie“ geschaffen, der die zuständigen staatlichen Behörden darüber berät, welche Psychotherapieverfahren als wissenschaftlich anerkannt gelten können.
Nur die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Einige dieser Verfahren finden Sie hier.