Was Sie bei Problemen tun sollten

Als allererstes sollten Sie umgehend einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren. Erklären Sie ihm Ihr Problem und Ihre Sorgen. Ihr Hausarzt wird Ihnen dann raten, was Sie als nächstes tun können - ob es sinnvoll ist, sich an einen Spezialisten zu wenden oder nicht. Er wird Ihnen sicher auch eine Empfehlung aussprechen können, an wen Sie sich wenden können.

Was Sie im Notfall tun sollten

Im Notfall wenden Sie sich bitte sofort an die nächste Notfall-Klinik. Dort gibt es Ärzte, die sich sofort um Sie kümmern werden und Ihnen versuchen, in der Notsituation zu helfen.

Wie läuft eine Therapie ab?

Zunächst gibt es 5 sogenan­nte pro­ba­torische Sitzung­en. Diese dienen zum Kennen­lernen und um fest­zustel­len, ob die „Che­mie stimmt“. Dem Psycho­thera­peuten dient diese Phase aber auch der Diag­nostik um fest­zu­stellen, ob und welche psy­chische Stö­rung vor­liegt.
In der Be­handlungs­phase, die je nach Pro­blem unter­schied­lich lang ist, werden die Lö­sung­en das Pro­blem bzw. die Pro­bleme er­ar­beitet. In der Ver­hal­tens­the­ra­pie dauert die Be­hand­lung i.d.R. 20 - 60 wöchent­liche Sit­zung­en. Die letzte Phase dient der Rück­fall­vor­beu­gung. Die Abstände zwi­schen den ein­ze­lnen Sit­zung­en neh­men zu und der Patient er­probt, ohne den Thera­peu­ten zu­recht zu kom­men.

Vorgehensweise

Wie lange dauert eine Therapie?

Die Dauer einer Therapie ist dabei unterschiedlich, je nach Therapiemethode. I.d.R. findet zunächst wöchentlich eine Therapiesitzung zu 50 Minuten statt, später in größeren Abständen.

Diese 50 Minuten / Sitzung gelten für die Einzeltherapie.
Bei der Gruppentherapie sind die Sitzungen mit 100 Minuten / Sitzung länger.

Kosten

Wer zahlt meine Therapie?

Kosten­übernahme durch gesetzliche Kranken­kassen

Da ich über eine Kassen­ärztliche Zulassung verfüge, werden die Kosten für die psycho­thera­peutische Behandlung komplett über­nommen.

Kosten­überahme durch private Kranken­kassen

Die Behandlungs­kosten für Therapien sind beihilfe­fähig und werden von jenen Kranken­versicherungen erstattet, in deren Leistungs­katalog Psycho­logische Psycho­therapie enthalten ist.

Kostenübernahme durch Selbst­zahlung

Kosten für eine selbst­getragene Therapie oder Beratung richten sich nach der Gebühren­ordnung für Psycho­therapeuten (GOP).

Welche Therapieformen gibt es?

1999 trat das Psychotherapeutengesetz in Kraft, das die Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie neu geordnet hat. Es wurde die neue geschützte Berufsbezeichnung des „Psychologischen Psychotherapeuten“ eingeführt, die gleichberechtigt neben die bereits vorher eingeführte geschützte Berufsbezeichnung des „Facharztes für Psychotherapeutische Medizin“ tritt. Beide Gruppen bilden die vom Gesetz anerkannten Psychotherapeuten.

Mit dem Psychotherapeutengesetz wurde auch der „Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie“ geschaffen, der die zuständigen staatlichen Behörden darüber berät, welche Psychotherapieverfahren als wissenschaftlich anerkannt gelten können.

Nur die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Einige dieser Verfahren finden Sie hier.